Costa Kreuzfahrten
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Landauswahl für Kreuzfahrten

Ganz egal welches Ziel Sie gerade für Ihren Urlaub bedenken, es gibt nicht besseres als eine Kreuzfahrt mit komplettem Komfort und Stil: Costa Kreuzfahrtens Reisepackete bringen Sie zu den schönsten Urlaubszielen der Welt:Westliches und Östliches Mittelmeer,Norwegische Fjorde und Nordland,Westliche und Östliche Karibik,Metropolen der Ostsee, Fernost. Ihre Suche können Sie hier starten. Wählen Sie das Land Ihres Wohnsitzes aus:AMERIKA, EUROPA, SKANDINAVIEN, ASIEN/PAZIFIK, MITTLERER OSTEN, AFRIKA

Costa Kreuzfahrten >... > Allgemeine Reisebedingungen > Anreise zum Hafen > Einreisebestimmungen >Obligatorische Daten & Ausweispapiere

Obligatorische Daten

Bitte beachten Sie, dass Costa Kreuzfahrten folgende Informationen zwingend benötigt:

- Vorname
- Nachname
- Alter
- Geburtsdatum & Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Costa Club Nummer
- Dokumententyp
- Vorname, Nachname, Telefonnummer, Familienangehöriger oder Bekannter, der nicht mit Ihnen reist, und der gegebenenfalls kontaktiert werden kann.

Wir bitten Sie, die größte Aufmerksamkeit walten zu lassen und vor Ihrer Abfahrt zu überprüfen, ob Sie die gültigen Ausweispapiere bei sich tragen, die für die von Ihnen gewählte Kreuzfahrt erforderlich sind. Sollte ein Passagier nicht in Besitz dieses Dokumentes sein, kann er nicht an Bord gehen und ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu. 


Um Ihnen Unannehmlichkeiten bei Ihrer Reise zu ersparen, bitten wir Sie,größte Aufmerksamkeit walten zu lassen und vor Ihrer Abfahrt zu überprüfen,ob Sie die gültigen Ausweispapiere bei sich tragen, die für die vonIhnen gewählte Kreuzfahrt erforderlich sind. Sollte ein Passagier nicht imBesitz gültiger Ausweispapiere sein, so kann er nicht an Bord gehen undihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu.

Pässe/Visa - Österreichische Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass (für die gesamte Dauer der Reise) oder, sofern ausgeschrieben, einen gültigen Personalausweis. Passagiere anderer Nationalitäten lassen sich in ihrem Reisebüro oder bei ihrem zuständigen Konsulat über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten unterrichten. Bitte beachten Sie diese Informationen, für deren Einhaltung Sie selbst verantwortlich sind. In manchen Ländern muss der Pass noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig sein. Auskunft über aktuelle Einreisebestimmungen erteilen die entsprechenden Botschaften und Konsulate sowie das Auswärtige Amt: www.bmaa.gv.at (Tel. aus Österreich 050 - 11 50 - 3775)
Bitte beachten Sie – Pässe können zum Zweck der Vorlage bei den diversen Hafenbehörden vom Costa Personal bei der Einschiffung eingezogen und für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt einbehalten werden. In diesem Fall werden Ihnen die Pässe nur ausgehändigt, wenn Sie sie für Landgänge benötigen..

 

USASeit dem 12. Januar 2009 benötigen alle österreichischen Staatsanghörigen, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTAGenehmigung. Diese ist online im Internet zu beantragen. Gäste müssen sich bis spätestens 72 Stunden vor der Reise auf der Website ESTA unter https://esta.cbp.dhs.gov einloggen und den Online-Antrag vervollständigen. Ein Ausdruck dieses bestätigten Formulares ist für die Einreise erforderlich und unbedingt mitzuführen. Falls das Formular nicht mitgeführt wird, kann die Fluggesellschaft dem Gast den Transport verweigern. Bitte beachten Sie, dass seit dem 08. September 2010 eine Einreisegebühr von 14 USD für alle Reisende erhoben wird (Stand bei Drucklegung, September 2011), die nach dem Visa Waiver Programm ohne Visum in die Staaten einreisen dürfen. Der Betrag muß vorab bei der Beantragung der ESTA-Erlaubnis im Internet beglichen werden. Staatsangehörige anderer Länder informieren sich bitte entsprechend in Ihrem Reisebüro. Um Probleme zu vermeiden, überprüfen Sie bitte das Ablaufdatum Ihres Reisepasses und seine Übereinstimmung mit den neuen Einreisebestimmungen für die USA. Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reisebüro in Verbindung oder www.usembassy.at/de. Bitte vergleichen Sie ferner die Angaben wie Vor- und Zuname in Ihrem Reisepass mit denen in Ihrem Flugticket. Alle Angaben müssen exakt identisch sein, also auch die Schreibweise der Namen. Für die Einreise in die USA und bei Zwischenstopps in den USA müssen Sie im Besitz eines maschinenlesbaren Reisepasses sein, der noch bis mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Österreich gültig ist. Auch Kinder müssen über einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass verfügen, die Eintragung im Reisepass der Eltern ist nicht ausreichend. Gemäß den Vorschriften des „US Department of Homeland Security“ im Sinne der Bestimmungen des „US-Visa Waiver Program“ weist Costa Kreuzfahrten Sie auf Folgendes hin: 1)Einreise mit neuem österr. Reisepass mit Chip: Seit 16. Juni 2006 werden für Erwachsene in Österreich nur mehr Reisepässe (mit Chip und digitalisiertem Passfoto) ausgegeben, welche für die visumfreie Einreise in die USA ( bis zum Ablaufdatum ) verwendet werden können.
2)Einreise mit gültigem maschinenlesbaren roten EU-Reisepass (einschliesslich Kinderpässen ) - ausgestellt vor dem 26. Oktober 2005: InhaberInnen können diesen weiterhin bis zum Ablauf für die visumfreie Einreise verwenden.
3)Einreise mit gültigem roten EU-Reisepass - ausgestellt zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 15. Juni 2006: für InhaberInnen von Reisepässen, die zwischen diesem Zeitraum ausgestellt oder auch verlängert wurden - besteht seit dem 26. Oktober 2006 Visumpflicht !Es wird darauf hingewiesen, daß die Übergangslösung mit eingeklebten Vignette in diesen Reisepässen mit 25. Oktober 2006 ihre Gültigkeit verloren hat. Inhaber dieser Pässe müssen entweder einen neuen Pass ( mit Chip ) oder ein Visum beantragen.
Alle Gäste, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, der vor der Einführung der maschinenlesbaren Reisepässe herausgegeben wurde, oder eines Reisepasses, der die vorstehend genannten Anforderungen nicht erfüllt, benötigen ein Besuchervisum für die USA, das bereits vorab rechtzeitig in Österreich besorgt warden muß. Diese Anforderung gilt auch für Kinder. Die angeführten Bestimmungen gelten auch, wenn das ein US-Flughafen nur für die Weiterreise (Transit) benutzt wird.
Auf jeden Fall werden alle Gäste, die bereits im Besitz eines Reisepasses sind, gebeten, ihre Unterlagen in ihrem Reisebüro oder von der amerikanischen Botschaft prüfen zu lassen. Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reiseund Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten.
Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftfahrtsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten warden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro.

Mittelmeer, Schwarzes Meer und Rotes Meer
Ägypten: Es wird ein Reisepass für Erwachsene und Kinder benötigt, der noch bis mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Österreich gültig ist.
Israel: Sie benötigen einen Reisepass, der noch mindestens bis 6 Monate nach Rückkehr in Österreich gültig ist. Kinder unter 16 Jahren müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein oder über einen eigenen Reisepass verfügen. Gästen, die Stempel eines arabischen Landes in ihrem Reisepass haben, kann die Einreise verweigert werden. Die Entscheidung darüber liegt vor Ort beim israelischen Grenzpersonal.
Ukraine/Schwarzes Meer/Türkei: Es ist ein gültiger Reisepass erforderlich..

 

Nordeuropa
Russland: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch bis mindestens 6 Monate nach Ankunft in Russland gültig ist. Gäste, die an einem von Costa organisierten Landausflug teilnehmen, erhalten ein Kollektivvisum. Die Kosten hierfür sind im Ausflugspreis inkludiert. Gäste, die individuell von Bord gehen, benötigen ein Visum, das vom Reisenden selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden beantragt werden muss. Island: Für Kreuzfahrten nach Island benötigen Sie einen Personalausweis, der noch bis mindestens 3 Monate nach Ausreise gültig ist.

 

Karibik und Südamerika
Kreuzfahrten ab/bis Miami: Es gelten die Visabestimmungen für die USA.
Dominikanische Republik: Gästen, die ihre Kreuzfahrt in der Dominikanische Republik beginnen, entstehen Kosten für Touristenkarte und Steuern in Höhe von insgesamt USD 60,- p.P. (USD 10,- für die Touristenkarte bei Ankunft am Flughafen, USD 20,- Ausreisesteuer im Hafen vor der Einschiffung, USD 10,- für die Touristenkarte bei Ankunft in La Romana zum Kreuzfahrtende und USD 20,- Ausreisesteuer am Flughafen). Bei manchen Fluggesellschaften sind die Kosten für die Touristenkarte bei Einreise ins Land und die Ausreisesteuer bei Rückflug am Flughafen bereits in den Flugpreisen inkludiert. Ist das der Fall, fallen lediglich die Ausreisesteuer vor Einschiffung im Hafen in Höhe von USD 20,- und die Kosten für die Touristenkarte bei Ankunft in La Romana am Ende der Kreuzfahrt in Höhe von USD 10,- an Kosten gemäß Stand bei Drucklegung (Februar 2011), Änderungen vorbehalten. Südamerika: Für alle Kreuzfahrten ab/bis Südamerika benötigen Sie einen gültigen Reisepass.

Asien – Für alle Asienkreuzfahrten ist ein Reisepass erforderlich, der noch bis mindestens 6 Monate  nach Rückkehr in Österreich gültig ist.
Kreuzfahrten ab Shanghai bis Singapur, Kreuzfahrten ab Singapur bis Shanghai: Es wird ein Einfach- oder Mehrfacheinreisevisum für China benötigt, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss.
Kreuzfahrten ab/bis Shanghai: Es wird ein Mehrfacheinreisevisum für China benötigt, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei der chinesischen Botschaft besorgt werden muss.
Sanya (Hainan-Insel, China): Gäste, die an einem von Costa organisierten Landausflug teilnehmen, benötigen kein Visum.
Gäste, die individuell von Bord gehen möchten, benötigen ein Visum (RMB 160,- /Stand bei Drucklegung September 2011, Änderungen vorbehalten), das bis 24 Stunden vor Ankunft im Hafen Sanya an Bord beantragt werden muss.
Vietnam: Es wird ein Transit-Visum benötigt. Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt des Visums bei der Ankunft im Land. Die entstehenden Kosten p.P. in Höhe von USD 6,- (Stand bei Drucklegung September 2011, Änderungen vorbehalten) werden Ihrem Kabinenkonto belastet.
Singapur: Es ist ein Foto des Kindes im Reisepass der Eltern erforderlich, falls es im Reisepass der Eltern eingetragen ist.
Indien: Es wird ein Einreisevisum benötigt, das vor Reiseantritt vom Gast selbst bei den zuständigen Behörden besorgt werden muss.
Indonesien: Visum wird bei Einreise ausgestellt. Die entstehenden Kosten p.P. in Höhe von USD 25,- werden dem Kabinenkonto belastet.
Für Komodo: Gäste, die individuell von Bord gehen und
nicht am Costa Landausflug teilnehmen müssen eine Gebühr p.P. von USD 25,- bezahlen.

 

Dubai und die Emirate – Für diese Kreuzfahrt ist ein Reisepass erforderlich, der bis mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Österreich gültig ist. Es sollte kein Einreisevermerk des Staates Israel eingetragen sein.

 

Mauritius und Indischer Ozean - Für alle Kreuzfahrten ab/bis Mauritius, La Réunion, Seychellen und Malediven benötigen Sie
einen Reisepass, der bis mindestens sechs Monate nach Rückkehr in Österreich gültig ist.
Madagaskar: Es ist ein Transit-Visum erforderlich. Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt dieses Visums bei der Ankunft im Land. Das Transit-Visum ist für Touristen kostenfrei (Stand bei Drucklegung September 2011, Änderungen jederzeit möglich).
Malediven: Bei der Einreise wird ein kostenfreies Touristenvisum ausgestellt (Stand bei Drucklegung September 2011, Änderungen jederzeit möglich).
Seychellen: Es ist ein Transit-Visum erforderlich. Dieses ist für Touristen kostenfrei (Stand bei Drucklegung September 2011, Änderungen jederzeit möglich).

 

Weltreise in 3 Etappen, Große Kreuzfahrt zum anderen Ende der Welt und Große Kreuzfahrt - Egal ob Sie die Kreuzfahrten für die gesamte Dauer buchen oder nur ausgewählte Etappen, es ist ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich, der bis mindestens 6 Monate nach Rückkehr in Österreich gültig ist. Für alle Etappen lesen Sie bitte auch die Informationen unter den einzelnen Ländern sowie die Informationen zu Kindern unter 16 Jahren.
Für die einzelnen Etappen gilt zudem: Savona-Los Angeles – Beachten Sie die wichtigen Einreisebestimmungen für die USA.
Los Angeles-Singapur – Beachten Sie die wichtigen Einreisebestimmungen für die USA. Für diese Reise ist zusätzlich zum Reisepass ein Visum für Australien
erforderlich, das vom Gast selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden besorgt werden muss.
Indien: Zusätzlich zum Reisepass ist ein Einreisevisum erforderlich, das vom Gast selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden besorgt werden muss.
Australien: Sie benötigen ein Visum, das vom Gast selbst vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden bzw. online besorgt werden muss.
Neuseeland: Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch bis mindestens 3 Monate nach Rückkehr in Österreich gültig ist.
 
 
Kinder unter 16 Jahren
Für Kinder unter 16 Jahren empfehlen wir generell die Mitnahme eines eigenen Reisepasses. Bei Kreuzfahrten, für die erwachsene Reisende lediglich einen Personalausweis benötigen, reicht für Kinder in vielen Fällen der Kinderausweis (mit Lichtbild) aus. Für Kreuzfahrten, bei denen für Erwachsene ein Reisepass erforderlich ist, können Kinder in einigen Fällen mit dem Kinderausweis oder einem Eintrag im Reisepass der Eltern (in beiden Fällen mit Lichtbild) reisen. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise im Reisebüro, bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten oder beim Auswärtigen Amt, welche Ausweispapiere/Visa Ihr Kind für die angelaufenen Häfen (Länder) der Kreuzfahrt benötigt. Für Kreuzfahrten ab/bis oder mit Zwischenstopp in den USA benötigen Kinder (auch Babys) einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass (lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt USA). Für Kreuzfahrten mit Zwischenstopp in Singapur muss der Reisepass der Eltern ein Foto des Kindes aufweisen, falls das Kind im Reisepass der Eltern eingetragen ist und keinen eigenen Reisepass besitzt.

WICHTIG: Falls ein Kind nicht mit seinen Eltern, seinen Erziehungsberechtigten oder Personen reist, die in den Dokumenten des Kindes eingetragen sind, bitten wir Sie, von den zuständigen Botschaften und Konsulaten prüfen zu lassen, welche Ausweisdokumente für die Reise Ihres Kindes erforderlich sind. In jedem Fall müssen Sie eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

 

Reisedokumente
Mit den elektronischen Reiseunterlagen erhalten Sie folgende Dokumente:
• Kreuzfahrtticket
• Einschiffungsformular
• Gepäckanhänger
• Flugtickets bzw. Bustickets (entsprechend den gebuchten
Leistungen)
• Übersicht bereits gebuchter Serviceleistungen
In Ihren Reiseunterlagen finden Sie auch individuelle Informationen zu der von Ihnen gebuchten Kreuzfahrt, über Reisedokumente und Visabestimmungen zur Anreise zum Einstiegshafen, Hinweise zu Parkplatzmöglichkeiten sowie wichtige Telefonnummern und Informationen zu Versicherungen (sofern via Costa Kreuzfahrten gebucht). Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen etwa 2-3 Wochen vor Abfahrt. Wenn die Bezahlung nicht innerhalb der im Vertrag zwischen dem Reisebüro und Costa angegebenen Frist getätigt wurde oder falls die Buchung innerhalb der letzten 10 Werktage vor Abfahrt vorgenommen wurde, übersendet Costa Kreuzfahrten die Reiseunterlagen unmittelbar nach vollständiger Bezahlung. Mit Ihrem Vor- und Zunamen sowie Ihrer Buchungsnummer können Sie auf www.costakreuzfahrten.at im Log-in Bereich der Website folgende Angebote abrufen (die eingegebenen Namen müssen denen in Ihrer Buchung hinterlegten Namen entsprechen):
• Übersicht der bereits gebuchten Serviceleistungen
• Hinweis zu den online gebuchten Leistungen
• Informationen zur Anreise zum Einstiegshafen
• Hinweis zu Parkplätzen an den Häfen und Flughäfen
• Formular zur Buchung der Landausflüge an Bord (wird nur benötigt, wenn Sie die Ausflüge nicht online buchen)
• Informationen zu Reiseversicherungen (sofern via Costa Kreuzfahrten gebucht)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Weitere nützliche Informationen