Nützliche Informationen
Wichtige Informationen zum Check-in
Der Check-in findet ausschließlich online statt und muss ab 72 Stunden vor Abreise auf der My Costa-Plattform (www.mycosta.at) erfolgen. Während des Online-Check-ins muss jeder Passagier (außer Minderjährige, für diese erfolgt der Check-in durch die Eltern) persönlich:
- die Felder im Formular ausfüllen / ändern (wenn vorab ausgefüllt, ggf. durch die von der Agentur eingegebenen Informationen);
- die Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen erteilen;
- einen verpflichtenden Fragebogen zum medizinischen Gesundheits-Screening ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Boardingpass für jeden Passagier erst verfügbar ist, wenn alle Passagiere einer Buchung den Online-Check-in ausgefüllt haben.
Reisedokumente
Für das Boarding benötigen Sie folgende Dinge:
- das nach dem Online-Check-in erhaltene Einschiffungsformular (durch Anmeldung bei www.mycosta.at mit Ihrem Nachnamen und der Reservierungsnummer 72 Stunden vor der Abreise). Ferner müssen Sie alle Kriterien auf dem medizinischen Selbsterklärungsformular erfüllen
- Ihr Kreuzfahrtticket (einschließlich Gepäckanhänger);
- Flugtickets und/oder Bahntickets (sofern inbegriffen);
- Zusammenfassung der im Reisepreis enthaltenen Dienstleistungen;
- Ihre Reisedokumente (Ausweis, Reisepass usw.)
Bitte denken Sie daran, dass es in der Verantwortung der Passagiere liegt, die notwendigen Reisedokumente bereitzuhalten und die Anforderungen der Zoll- und Einreisebehörden zu erfüllen. Passagiere mit fehlenden oder ungültigen Reisedokumenten werden nicht zum Boarding zugelassen. In diesem Falle wird der Preis ihrer Reise nicht erstattet.
BUCHUNG UND ERFORDERLICHE ANGABEN
In Einhaltung der internationalen Vorschriften und um Ihnen eine rundum sorgenfreie Kreuzfahrt zu garantieren, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, die folgenden Daten über sich und die Personen, die mit Ihnen gemeinsam reisen, anzugeben. Diese Angaben sind nicht nur für den Abschluss der Buchung seitens Costa unabdingbar, sondern auch nützlich, um Ihnen weitere Serviceleistungen zu bieten:
- Vor- und Nachname laut Ausweisdokument
- Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Geschlecht (m/w)
- Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Notfall-Mobilnummer
- Je nach Route erforderliches Ausweisdokument (Nummer, Ausstellungsdatum und -ort, Ablaufdatum)
- Vor- und Nachname sowie Telefonnummer eines Familienmitglieds oder Freundes, das bzw. den Costa ggf. während der Kreuzfahrt im Notfall kontaktieren kann
- CostaClub-Zugehörigkeit, damit Sie die Ihnen zustehenden Vorteile nutzen können
Bitte beachten Sie die Passdatenpflicht für Dubai bzw. Port Everglades sowie für unsere Abfahrten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Asien und im Indischen Ozean. Laut Vorgabe unserer Partner-Fluggesellschaften ist es für Abfahrten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Asien, im Indischen Ozean und Port Everglades zwingend erforderlich, umgehend bei Buchung die Passdaten zu übermitteln. Diese können auf www.mycosta.at über den Web-Check-in oder via Costa Extra oder TOMA eingetragen werden.
Angesichts der allgemeinen Gesundheitsnotlage und der von den internationalen Gesundheitsbehörden festgelegten Empfehlungen verstärken wir unsere Vorsichtsmaßnahmen weiter, um maximale Sicherheit für Gäste und Besatzung zu gewährleisten. Aus diesem Grund, und um sicherzustellen, dass jeder Gast bereits ab der Buchungsphase für operative und Notfallfragen erreichbar ist, wird es ab Montag, dem 17. August 2020, auch Pflicht sein, die Felder "E-Mail" und "Mobil" für den Hauptbuchenden jeder Kabine auszufüllen.
Informationen Fluggesellschaften, die mit Costa zusammenarbeiten
Fluggesellschaft, Flugnummer, Uhrzeiten und Zwischenstopps werden Ihnen spätestens 3 Monate vor Abfahrt mitgeteilt. Wenn die Buchung in den letzten 3 Monaten vor der Abreise erfolgt, werden IhnedieseInformationen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach erfolgter Buchung mitgeteilt.
Sondertarif Flex
Bei den meisten unserer Destinationen ist es möglich, Flüge zum vergünstigten Tarif zu buchen, die von vielen Flughäfen ausgehen und bei der Buchung bzw. Reservierung der Kreuzfahrt sofort bestätigt werden.
Costa Assistance 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche inbegriffen. Transfer vom Flughafen zum Pier & zurück sind immer im Preis enthalten. Eine sofortige Bestätigung ist erforderlich, Optionsbuchungen sind nicht möglich. Flugdokumente werden sofort ausgestellt und bestätigt. Für alle Flugbuchungen zum Flex-Tarif wird eine Gebühr von €15 pro Passagier erhoben. Im Falle einer Stornierung wird von der Fluggesellschaft eine Gebühr von 100% erhoben. Die Stornierungsgebühren für die Kreuzfahrt entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Reisebedingungen, Artikel 7 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN. Der Austausch von Passagieren (Namensänderung) oder andere Änderungen (Reiseroute, Klasse, Datum, etc.) sind nicht zulässig. Zusätzliche Passagiere können zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Reservierung hinzugefügt werden (nach Verfügbarkeit und bestem Tagespreis).
Charter- und Linienflüge
Flugpläne können sich nach Ausstellung der Tickets ändern. Über alle Änderungen werden Sie vor der Abreise informiert. Wenn Sie nicht auf Direktflügen reisen, empfehlen wir Ihnen, die Zeit und den Flugsteig Ihres nächsten Fluges sofort auf dem Flughafen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sich an Ihrem Anschlussflug nichts geändert hat. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig am Flughafen anzukommen, um die notwendigen Sicherheitskontrollen zu durchlaufen. Bitte beachten Sie die aktuellen Vorschriften zur Gepäckbeförderung, insbesondere das Gepäckgewicht. Fluggesellschaften akzeptieren Gepäckstücke bis zu einer bestimmten Anzahl von Kilogramm kostenlos, dies ist Ihr "Freigepäck". Über diese Grenze hinaus verlangen die Fluggesellschaften die Zahlung eines Zuschlags. Das Gepäck wird beim Check-in gewogen.
Wenn Sie einen Linienflug im Zusammenhang mit dem Charterflug gebucht haben, gilt die niedrigere Freigepäckmenge.
Für weitere Informationen über die "Freigepäckmenge" auf Linienflügen empfehlen wir Ihnen dringend, die Internetseite der Fluggesellschaft zu besuchen, mit der Sie reisen.
Allgemeine Informationen Charterflüge Freigepäckmenge
Charter | Freigrenzen Gepäck | |||||||
Aufgegebenes Gepäck | Handgepäck | |||||||
Economy (Y) | Premium (P) | Business (C) | Kinder | Economy (Y) | Premium (P) | Business (C) | Kinder | |
Neos (NO) | 20 KG | 30 KG | - | kein Gepäck | 5 KG | 5 KG | - | kein Gepäck |
Alitalia (AZ) | 20 KG | 20 KG | 30 KG | 10KG + Kinderwagen | 8 KG | 8 KG | 8 KG | kein Gepäck |
Condor (DE) | 20 KG | 25 KG | 30 KG | 20KG + Kinderwagen | 6 KG | 8 KG | 12 KG | kein Gepäck |
Iberia (IB) | 1 PC (23 KG) | 2PC (23 KG) | 2PC (23 KG) | 10KG + Kinderwagen | 5 KG | 5 KG | 5 KG | kein Gepäck |
Air Nostrum (YW) | 20 KG | - | - | nur Kinderwagen | 5 KG | - | - | kein Gepäck |
Privilege Style (PVG) | 20 KG | - | - | nur Kinderwagen | 5 KG | - | - | kein Gepäck |
Europe Air Post (FPO) | 20 KG | - | - | nur Kinderwagen | 5 KG | - | - | kein Gepäck |
Trade Air (C3) | 20 KG | - | - | nur Kinderwagen | 5 KG | - | - | kein Gepäck |
Linienflüge Web-Check-in
Auf Linienflügen ist es möglich, online einzuchecken. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen.
Gepäckabgabe am Flughafen
Wenn Sie Ihre Bordkarte bereits besitzen, besuchen Sie die Internetseite der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen, um sich über die Gepäckabgabe am Flughafen zu informieren.
Ticketlose Flüge (Ticketless)
Auf Low-Cost-Flügen ist für jeden Gast ein Gepäckstück inbegriffen, und zwar in Höhe der von der Fluggesellschaft vorgesehenen Mindestgepäckmenge. Für einige Low-Cost-Carrier, die einen obligatorischen Online-Check-in benötigen, bietet Costa Kreuzfahrten das Online-Check-in-Verfahren und die Ausstellung der Bordkarte am Flughafen an. Wenn Sie Ihre Bordkarte verlieren, kann Ihnen das Boarding des Fluges verweigert werden oder es wird ein Zuschlag verlangt, der zu Ihren Lasten zu zahlen ist und direkt am Flughafen durch den Schalter der Fluggesellschaft abgerechnet wird.
Es sind keine Prioritätseinstiege oder vorab zugewiesene Plätze enthalten.
Auf den Webseiten der Fluggesellschaften finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Low-Cost-Flüge.
Spezielle Sitzplatzwünsche auf Flügen
Besondere Wünsche bezüglich des Sitzplatzes auf Flügen müssen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden. Costa Kreuzfahrten garantiert nicht, dass diese Anfragen erfüllt werden und kann nicht garantieren, dass Sitze nebeneinander an Bord des Flugzeugs zugewiesen werden.
Gäste mit besonderen Bedürfnissen
Costa ist speziell um das Wohl der Gäste bemüht, die aufgrund von Geh- und Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen besondere Bedürfnisse haben. Es ist notwendig, dass Sie Costa informieren, wenn bei Ihnen im Notfall das Erfordernis persönlicher Assistenz besteht (wenn Sie z. B. auf einen Rollstuhl angewiesen sind), damit Costa die entsprechenden Vorbereitungen treffen kann. Diese Informationen müssen zum Zeitpunkt der Buchung über das Reisebüro angegeben oder Costa direkt mitgeteilt werden. Ihre Sicherheit hat bei Costa höchste Priorität. Wenn Sie Ihre Sammelstation in einem Notfall nicht selbständig, sondern nur mit Hilfe zügig erreichen können, ist die Reise mit Costa ausschließlich mit einer gesunden verantwortlichen Begleitperson möglich, die Sie im Notfall unterstützen kann. Generell empfehlen wir, dass Sie gemeinsam mit einer Begleitperson reisen. Bitte stimmen Sie sich auch mit der Fluggesellschaft ab, wenn Sie den Flug individuell und nicht über Costa gebucht haben. Wenn für Sie aufgrund Ihrer besonderen Bedürfnisse eine Begleitperson erforderlich ist, freuen wir uns, diese in Bezug auf den reinen Kreuzfahrtpreis gratis in einer barrierefreien Kabine an Bord empfangen zu dürfen; die Begleitperson reist mit Ihnen in dieser Kabine. Diese Kabinen sind auf den Decksplänen mit dem Buchstaben „H“ gekennzeichnet. Zur Inanspruchnahme dieses Angebots ist es erforderlich, Costa bei der Buchung über Ihre besonderen Bedürfnisse zu informieren. Die entsprechenden Unterlagen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Bestätigung bei Costa eingehen. Die kostenlose Unterbringung Ihrer Begleitperson wird so lange garantiert, wie barrierefreie Kabinen zur Verfügung stehen; sie ist nicht mit den Angeboten „Happy Family Comfort“, „Single mit Kind“, Tarif Basic, Sonderangeboten (z.B. Tarif Flash), Gutscheinen und Rabatten kombinierbar. Bei Buchungen mit 3 oder 4 erwachsenen Gästen in einer Kabine wird die kostenlose Reisemöglichkeit für die Begleitperson auf das 3. oder 4. Bett angewendet.
Wird eine barrierefreie Kabine gebucht, obwohl kein Gast in der Kabine sie aufgrund einer eingeschränkten Mobilität benötigt, behält Costa sich das Recht vor, sie bei Bedarf zu tauschen. Wir weisen darauf hin, dass sich in einigen Häfen der Landgang für Gäste mit eingeschränkter Mobilität als schwierig erweisen könnte, vor allem wenn die Ausschiffung in Beibooten erfolgt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage auf www.costakreuzfahrten.at/faq
Minderjährige
Bitte denken Sie daran, dass Kinder unter 18 Jahren nicht ohne Begleitung Erwachsener an Bord unserer Schiffe reisen dürfen. Bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit können Rollbetten (Größe ca. 60 cm x 180 cm) bzw. Babybetten (Größe ca. 110 cm x 55 cm, für Kleinkinder bis zu 1 Jahr) zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei Buchung einer Innenkabine aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist, Roll- bzw. Babybetten dazuzubuchen. Außerdem können nicht beide Varianten zeitgleich in derselben Kabine bereitgestellt werden.
PAPIERE
Reisedokumente
Bei Buchung in Ihrem Reisebüro werden Ihnen die Reiseunterlagen dort ausgehändigt. Haben Sie direkt bei Costa gebucht, erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen per E-Mail, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben. Die Übersendung der folgenden Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung bei Costa und nach Eingabe der erforderlichen Daten über Ihr Reisebüro oder den Web-Check-in frühestens drei Wochen vor der Abfahrt:
- Kreuzfahrtticket
- Einschiffungsformular
- Gepäckanhänger
- Flugtickets und/oder Bustickets (sofern vorgesehen)
- Übersicht über bereits gebuchte Serviceleistungen
- Informationen über erforderliche Dokumente und Visa (diese gelten für österreichische Staatsbürger), Ein- und Ausschiffung und Notfallnummern
Für weitere Informationen zu den Modalitäten und Zeiten der Übersendung der Reiseunterlagen bitten wir Sie, sich an Ihr Reisebüro oder telefonisch an Costa unter der Nummer 732 / 239 239 zu wenden. Außerdem können Sie sich auf www.mycosta.at mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie der Buchungsnummer einloggen und finden dort in Ihrem persönlichen Bereich unter anderem Folgendes:
- Angaben zur Buchung
- Gebuchte oder gekaufte Serviceleistungen
Pässe und Visa
Um Ihnen Unannehmlichkeiten und erhebliche Kosten bei Ihrer Reise zu ersparen, bitten wir Sie, größte Aufmerksamkeit walten zu lassen und vor Ihrer Abfahrt zu überprüfen, ob Sie die gültigen Ausweispapiere bei sich tragen, die für die von Ihnen gewählte Kreuzfahrt (für alle bereisten Länder) erforderlich sind. Sollte ein Passagier nicht im Besitz gültiger Ausweispapiere sein, so kann er nicht an Bord gehen und ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu.
Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder, sofern ausgeschrieben, einen gültigen Personalausweis. Kinder (ab Geburt) benötigen einen eigenen Reisepass, bestehende Miteintragungen sind nicht mehr gültig. Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reisebeginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbesondere auch für Kinder, zu informieren. Auskunft über aktuelle Einreisebestimmungen erteilen die entsprechenden Botschaften und Konsulate sowie das Außenministerium: www.bmeia.gv.at (Tel. aus Österreich 050 / 11 50 - 0)
Allgemeine Hinweise
Die genannten Einreisebestimmungen gelten für Gäste mit österreichischer Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Österreichische Staatsangehörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Angehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig nach den für sie geltenden Einreisebestimmungen bei Costa, in ihrem persönlichen Reisebüro, sowie bei dem für sie jeweils zuständigen Konsulat. Weiters kann es bei der Einreise in einigen Ländern zu Schwierigkeiten kommen, wenn Ihr Ausweisdokument schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde (z. B. in Kroatien). Deshalb bitten wir darum, wenn dies bei Ihnen zutrifft, sich vorab gesondert bei der entsprechenden Botschaft zu informieren. Zusätzlich zu einem eigenen Ausweisdokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) für jeden Reisenden benötigen österreichische Staatsangehörige für die meisten der in diesem Katalog genannten Zielgebiete bzw. Reiseländer kein gesondertes Visum. Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgend aufgeführten Regelungen sowie Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich der Pass- und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete bzw. Reiseländer. Sollte vor Beginn oder nach Ende der Kreuzfahrt ein weitergehender Aufenthalt im Zielgebiet gewünscht sein, informieren Sie sich bitte über die dann für Sie erforderlichen und ggf. abweichenden Aufenthaltsgenehmigungen. Bitte beachten Sie, dass Botschaften und Konsulate nicht selten mehr als 4 Wochen für das Ausstellen der entsprechenden Einreisedokumente benötigen; kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig vor Reisebeginn um das Einholen der erforderlichen Reisedokumente. Das Schiffsmanifest mit Ihren persönlichen Daten muss bis spätestens 30 Tage vor der Reise ausgefüllt werden.
Touristenvisa
Bitte beachten Sie, dass die Gäste selbst dafür verantwortlich sind, vor der Abreise aus Österreich bei ihren Botschaften / Konsulaten die einzelnen Visa für die bereisten Länder zu beantragen. Die Gäste müssen außerdem bei der Buchung und bei kurz bevorstehender Abreise kontrollieren, ob weitere Visa nötig sind oder es Änderungen gegenüber den Anmerkungen, die in diesem Katalog zu finden sind, gegeben hat. Costa Kreuzfahrten übernimmt keinerlei Verantwortung, falls die Gäste nicht im Besitz der erforderlichen Visa sind.
Anmerkung
Pässe können zum Zweck der Vorlage bei den diversen Hafenbehörden vom Costa Personal bei der Einschiffung eingezogen und für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt einbehalten werden. Falls ein Gast seinen Pass benötigen sollte, kann er ihn sich vorübergehend aushändigen lassen.
Besonderer Hinweis für Minderjährige
In vielen Ländern, insbesondere in Mittel- und Südamerika, aber auch in Europa (z. B. Kroatien), Asien, Madagaskar und den französischen sowie britischen Überseegebieten, kann es zu Einschränkungen für Minderjährige kommen, die allein oder lediglich in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen. Deshalb sollten Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten, sowie eine Kopie der Ausweisdokumente der Eltern mit sich führen. Die Einverständniserklärung sollte mindestens auch in englischer Sprache verfasst und gegebenenfalls vom entsprechenden Konsulat des Reiselandes amtlich beglaubigt sein. Für minderjährige Reisende in Brasilien, die nicht von beiden Elternteilen begleitet werden, gilt dies zwingend. Für Kreuzfahrten ab / bis oder mit Zwischenstopp in den USA benötigen Kinder (auch Babys) einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass (lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt USA auf Seite 230). Genauere Informationen erhalten österreichische Staatsangehörige auf www.bmeia.gv.at
Besonderer Hinweis zu bestehenden Teilreisewarnungen
Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Katalogs Teilreisewarnungen des Auswärtigen Amtes für Ägypten, Israel, Japan, Indien, Marokko und die Philippinen bestehen (nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt auf www.bmeia.gv.at
Hinweise für Reisen innerhalb der EU/des Schengenraums
Für alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie im Schengenraum, hierzu zählen z. B. auch Norwegen und Island, angelaufen werden, benötigt jeder Reisende einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild.
Hinweise für Reisen außerhalb der EU/des Schengenraums
Außerhalb der EU/des Schengenraums ist die Einreise für österreichische Staatsangehörige nur mit einem gültigen Reisepass möglich, der in der Regel nach der Ausreise noch 6 Monate gültig sein muss. Der Personalausweis wird als Reisedokument nicht anerkannt. Ob ein Visum für Ihre Reise erforderlich ist, hängt von den zu bereisenden Ländern ab. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Schiff im entsprechenden Hafen verlassen oder an Bord bleiben, sich im Transit befinden oder ein- bzw. ausschiffen. Die notwendigen Visa-Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Hinweisen zum jeweiligen Reiseland. Bitte beachten Sie auch, dass, sofern die An- bzw. Abreise zu bzw. von einem der Reiseländer über die USA erfolgt, auch die Einreisebestimmungen für die USA eingehalten werden müssen.
Ägypten
Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 25 USD (bzw. den entsprechenden Gegenwert in Euro) bei Einreise, von der ägyptischen Botschaft oder online unter www.visa2egypt.gov.eg ausgestellt. Es wird ein Reisepass benötigt, der bei Einreise noch mindestens 8 Monate gültig ist.
Antigua und Barbuda
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Argentinien
Alleinreisende Minderjährige sowie Minderjährige in Begleitung von nur einem Elternteil, benötigen eine notariell/konsularisch beglaubigte Erlaubnis der Eltern / des nicht mitreisenden Elternteils, in spanischer Sprache. Detaillierte Informationen dazu erteilt die Botschaft der Republik Argentinien.
Australien
Es wird ein Einreisevisum benötigt, das der Reisende vor Reiseantritt selbst bei den zuständigen Behörden oder auf www.homeaffairs.gov.au in elektronischer Form beantragen muss.
Barbados
Ein Visum ist nicht erforderlich. Erfolgt die An- bzw. Abreise über die USA, beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen für die USA. Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Belize
Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt (ca. 75 USD pro Tag) nachweisen können. Minderjährige benötigen für die Einreise eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters in englischer Sprache mit Apostille (Überbeglaubigung).
Brasilien
Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise kurz vor Ankunft in Brasilien an Bord der Flugzeuge, Schiffe oder Busse verteilt wird. Minderjährige, die auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaatsbürger), benötigen bei der Ausreise eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Unterschriften müssen von der brasilianischen Vertretungsbehörde oder von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. Die brasilianische Botschaft erteilt genauere Informationen dazu.
Chile
Ein- und Ausreise mit Kindern: In Begleitung beider Elternteile genügt die Mitführung der Geburtsurkunde des Kindes mit beglaubigter Übersetzung samt drei Kopien. Bei Reisen allein oder in Begleitung nur eines Elternteils wird eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden erziehungsberechtigten Elternteils in Form einer notariellen oder beglaubigten Urkunde, überbeglaubigt durch ein chilenisches Konsulat und das chilenische Außenministerium, verlangt. Kinder von Alleinerziehern müssen Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils mit jeweils drei Kopien oder Gerichtsbeschluss über die Obsorge mitführen. Alle Dokumente müssen im Original und in spanischer Sprache oder in beglaubigter Übersetzung vorliegen.
China/Shanghai
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Weitere Informationen erteilt die chinesische Botschaft in Wien.
Cook Islands
Ein kostenloses Visum für einen Aufenthalt zu touristischen Zwecken bei einer Dauer bis zu 31 Tagen wird bei Einreise erteilt.
Costa Rica
Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nach costa-ricanischem Recht nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die costa-ricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen, bestehen.
Dominica
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Dominikanische Republik
Österreichische Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Bei individueller Anreise muss vor Ort eine Touristenkarte für 10 USD gekauft werden. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20 USD zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihren Flugpreis inkludiert.
Ecuador
Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters in spanischer Sprache mit Apostille (Beglaubigung). Nehmen Sie bitte vor Reiseantritt Kontakt mit dem zuständigen ecuadorianischen Konsulat auf. Ab Mai 2018 ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache auf der Website des ecuadorianischen Außenministeriums zu finden.
Grenada
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Großbritannien
Es ist zu beachten, dass Großbritannien die EU voraussichtlich zum 30. März 2019 verlassen wird und für die Einreise nach dem sogenannten „Brexit“ noch keine verbindliche Regelung besteht, weshalb wir Sie bitten, sich bei Reisen nach Großbritannien rechtzeitig zu informieren. Bitte beachten Sie, dass der Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen kann, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.
Guatemala
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Honduras
Befindet sich ein Minderjähriger bei Ausreise aus dem Staatsgebiet der Republik Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und mit einer spanischen Übersetzung versehen sein.
Indien
Es wird ein Einreisevisum benötigt, das der Reisende vor Reiseantritt selbst bei den zuständigen Behörden oder auf www.indianvisaonline.gov.in in elektronischer Form beantragen muss.
Indonesien
Österreichische Staatsangehörige können ohne Visum einreisen, wenn sie höchstens 30 Tage ausschließlich zu touristischen Zwecken in Indonesien verbringen möchten. Dieser kostenfreie Einreisestempel für touristische Reisen ist nicht verlängerbar (die Ausreise muss vor Ablauf des visafreien Zeitraumes erfolgen). Die Kosten für das Visum (ca. 35 USD) werden auf das Bordkonto belastet.
Israel
Bei der Einreise wird eine Bestätigung (über die Einreise) ausgestellt, die bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung zu rechnen. Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Japan
Ab 7. Januar 2019 führt Japan eine Ausreisesteuer an Flughäfen und Schiffshäfen ein, in Höhe von 1.000 Yen (ca. 7,60 Euro). Ausgenommen sind nur Kleinkinder und Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in Japan aufhalten.
Jamaica
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Jordanien
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.
Kambodscha
Für österreichische Staatsangehörige besteht für Kambodscha Pass- und Visumzwang. Ein Visum kann bei Einreise am Grenzübergang („Visa on Arrival“) eingeholt werden. Die Einholung eines solchen Visums ist jedoch nur an bestimmten Grenzübergängen möglich; eine Liste der aktuellen Grenzübergänge befindet sich auf der Website der Einwanderungsbehörde. Daneben kann ein Visum auch vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung oder auch online als „virtuelles“ Visum, ein sogenanntes E-Visum, eingeholt werden.
Madagaskar
Für die Einreise ist ein Visum erforderlich. Österreichische Staatsbürger erhalten bei Ankunft ein Visum (ca. 25 €). Alleinreisende Minderjährige, die nicht in Madagaskar wohnhaft sind, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in französischer Sprache mitführen.
Malediven
Für österreichische Staatsangehörige besteht für die Einreise Visumzwang. Touristenvisa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise auf die Malediven erteilt.
Mexiko
Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder Elternteile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.
Montenegro
Personen, die neben der österreichischen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.
Oman
Für die Einreise in den Oman besteht Visumpflicht. Allerdings sind Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen, z. B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden, von dieser Visumspflicht befreit. Bei Ankunft erhält jeder Gast eine Landing ID Card, die nach dem Aufenthalt zurückgegeben werden muss. In Bezug auf den Erhalt eines Visums für einen längeren Aufenthalt im Oman wenden Sie sich bitte an die Botschaft (Kosten ca. 52,63 USD).
Panama
Ein Visum ist nicht erforderlich. Bei der Ausreise aus Panama werden auch von ausländischen Reisenden regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern aus Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.
Peru
Für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit, oder einen Wohnsitz in Peru haben, und die nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile reisen, ist für die Ausreise die Vorlage einer von einem peruanischen Notar ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich.
Russische Föderation
Für österreichische Staatsangehörige gilt Visumpflicht. Für Gäste, die an Costa Ausflügen teilnehmen, beantragt Costa Sammelvisa. Für individuelle Landgänge benötigt jeder Gast ein Einzelvisum, das er rechtzeitig vorher selbst bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragen muss.
Sri Lanka
Es ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate nach Rückkehr nach Österreich gültig ist. Für die Einreise nach Sri Lanka gilt für österreichische Staatsangehörige grundsätzlich Visumpflicht. Auch wenn der Aufenthalt weniger als 48 Stunden beträgt, wird zwingend ein Visum benötigt (Transit). Dieses kann unter diesem Link www.eta.gov.lk angefordert werden.
St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Taiwan
Österreichische Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen bei Vorlage eines Reisepasses oder Kinderreisepasses kein Visum, soweit bei der Einreise auf Nachfrage ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung.
Thailand
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Tonga
Bei alleinreisenden Minderjährigen sollte sichergestellt werden, dass die Einreisebehörden von Tonga rechtzeitig von Sorgeberechtigten, Verwandten oder Bekannten in Tonga über die Ankunft informiert werden, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.
Trinidad und Tobago
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
USA (inkl. Puerto Rico, Amerikanisch-Samoa und Amerikanischer Jungferninseln [Virgin Islands])
Checkliste für Ihre Reise:
- Gültiger bordeauxroter, maschinenlesbarer, elektronischer Erwachsenenreisepass (auch für Kinder)
- Frühzeitige Online-Registrierung über ESTA (Electronic System for Travel)
- Ausgefülltes Online-Schiffsmanifest
1. Informationen zu Reisepass und Visum
Das Visa Waiver Program (VWP) ermöglicht österreichischen Staatsbürgern für die Dauer von 90 Tagen oder weniger ohne Visum in die Vereinigten STaaten zu reisen. Für die visumfreie Einreise in die USA benötigt jeder Reisende einen eigenen bordeauxroten, maschinenlesbaren, elektronischen Reisepass (Pass mit integriertem elektronischen Chip). Dies gilt auch für Babys und Kinder. Ein Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist nicht ausreichend! In allen anderen Fällen wird zusätzlich zum Ausweisdokument für die Einreise ein Visum benötigt, für dessen Beschaffung Sie selbst verantwortlich sind. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige US-Botschaft bzw. das zuständige US-Generalkonsulat.
2. ESTA-Online-Registrierung ist Pflicht
Jeder USA-Reisende (auch Kinder) muss vor Reiseantritt zwingend im Internet auf https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA-Genehmigung) einholen. Das Einreisegenehmigungssystem ESTA gilt für alle Bürger, die nicht der Visumpflicht unterliegen, also auch für österreichische Staatsangehörige. Als Staatsangehöriger eines anderen Staates informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob die Online-Registrierung für Sie verbindlich ist. Nicht berechtigt zur Teilnahme an der visumfreien Einreise sind Reisende mit doppelter Staats- bürgerschaft, die auch die iranische, die irakische, die syrische oder die sudanesische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Reisende, die sich nach dem 1. März 2011 in den Ländern Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten haben (Ausnahmen in ausgesuchten Einzelfällen möglich). Jeder Reisende ist selbst für seine Registrierung auf der ESTA-Website verantwortlich. Ohne ESTA-Genehmigung können der Zutritt zum Flugzeug und zum Schiff sowie die Einreise in die USA verwehrt werden. Im Fall einer Ablehnung Ihrer ESTA-Genehmigung wenden Sie sich bitte zur Beantragung eines Visums an die jeweils zuständige US-Auslandsvertretung. Da die Genehmigung Ihrer Einreise durch die US-Behörden bis zu 72 Stunden dauern kann, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich zu registrieren, spätestens vier Wochen vor Reiseantritt. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig. Es werden derzeit 14 USD erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte über die ESTA-Website.
3. Erst die ESTA-Registrierung, dann das Schiffsmanifest
Das Schiffsmanifest beinhaltet Ihre Passdaten und ist Voraussetzung für die Einreise. Bevor Sie es ausfüllen, müssen Sie sich bei ESTA registrieren. Dabei erhalten Sie eine persönliche Nummer, die 16-stellige Antragsnummer (sog. „application number“), die im Manifest abgefragt wird. Zusätzlich bestätigen Sie Ihre ESTA-Registrierung mit einem Häkchen im Manifestformular.Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass sich Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige kurzfristig ändern können, ohne dass das Außenministerium oder wir hiervon vorher unterrichtet werden. Rechtsverbindliche Informationen und / oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
4. Besonderheiten bei der Einreise
Hinweis für Flüge zwischen der Europäischen Union und den USA: Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika erhält das US Department of Homeland Security bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR – aus dem Englischen: Passenger Name Record) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten. Das DHS verpflichtet sich, die PNR-Daten in erster Linie zum Zweck der Vermeidung und Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Diese und andere Daten können auch mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftfahrtsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung, darunter auch zu Maßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro oder aber auf der Homepage www.costakreuzfahrten.at/PNR. Auf der Grundlage eines seit 6. September 2010 verlangten Verfahrens fordern die Behörden der USA, dass bei der Buchung einer Kreuzfahrt mit Direktflug / -flügen in die USA (oder nur Rückflug) bei der Buchung / Ausstellung des Flugtickets die folgenden Daten angegeben werden: Vor- und Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Reisepassnummer, Ausstellungsdatum und Ablauf, Ausstellungsort, Notfallkontaktperson. Ohne diese Daten kann es bei der Reise zu schweren Komplikationen in Form von Verspätungen bei der Einschiffung und Erhöhung der Kosten wegen einer eventuellen Preisanpassung (im Fall einer Neuausstellung des Tickets wegen Nichteinschiffung) kommen, welche bis zur Verweigerung der Einschiffungsgenehmigung seitens der US-Behörden reichen können. Bitte teilen Sie daher diese Daten bei der Buchung der Kreuzfahrt Ihrem Reisebüro mit. Costa Kreuzfahrten kann bei Nichteinhaltung des Vorstehenden oder eventuellen diesbezüglichen Beschwerden seitens der Gäste nicht haftbar gemacht werden. Weitere Informationen über das TSA Secure Flight Program stehen auf der Webseite www.tsa.gov/stakeholders/secure-flight-program zur Verfügung.
Vietnam
Für österreichische Staatsangehörige gilt Visumpflicht. Für österreichische Staatsbürger ist die Beantragung eines E-Visums nicht möglich! Costa kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten zum Erhalt des Visums bei der Ankunft im Land. Die entstehenden Kosten pro Person in Höhe von USD 10 (Stand bei Drucklegung, Änderungen vorbehalten) werden dem Kabinenkonto belastet.
IMPFVORSCHRIFTEN
Zum Zeitpunkt der Drucklegung (Mai 2018) liegen für österreichische Staatsbürger keine Impfvorschriften für die in diesem Katalog angefahrenen Reiseziele vor. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Hausarzt, um Einzelheiten zu besprechen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über einen generellen Impfschutz und generelle Prophylaxemaßnahmen sowie über Thrombose-, Infektions- und andere Gesundheitsrisiken. Auf allgemeine Informationen und Informationen über Einfuhrbestimmungen für Medikamente, die Sie insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten können, wird hingewiesen. Grundsätzlich werden Schutzimpfungen, z. B. gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und Polio, empfohlen. Über Maßnahmen hinsichtlich Cholera, Malaria, Typhus und Gelbfieber sollte in Abhängigkeit vom Reiseverlauf entschieden werden. Auskunft über aktuelle Impfempfehlungen/-vorschriften für Reisende erteilt auch das Auswärtige Amt (;www.auswaertiges-amt.de).
Zika-Virus
In den Costa Fahrtgebieten Nordamerika, Karibik, Mittelamerika, Südamerika, pazifische Inseln und Asien existiert eine aktuelle Warnung vor dem Zika-Virus. Diese Warnung richtet sich insbesondere an Frauen, die schwanger sind, Frauen, die beabsichtigen, schwanger zu werden und ihre Partner. Um weitere Informationen über das Zika-Virus zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu kontaktieren oder sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de bzw. der staatlichen Gesundheitsbehörden der CDC (Centers for Disease Control and Prevention) auf www.cdc.gov/zika bzw. der panamerikanischen Gesundheitsorganisation PAHO (Pan American Health Organization) auf www.paho.org zu informieren. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen dem Stand Mai 2018 entsprechen und sich möglicherweise bis zum Beginn Ihrer Reise Änderungen ergeben haben könnten.
Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. oder in einer späteren Schwangerschaftswoche befinden, und Säuglingen unter sechs Monaten nicht möglich (siehe Art. 12 der „allgemeinen Reisebedingungen“). Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von zwölf Monaten gilt. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik-Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage eines von einem Gynäkologen ausgestellten ärztlichen Attests (auf Englisch), das nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben. Beachten Sie auch, dass die Ausstattung an Bord mit medizinischen Geräten für Schwangere und Neugeborene nur eingeschränkt vorhanden ist.